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Generationenberatung

Die rechtliche Betreuung

Generationenberatung

Die rechtliche Betreuung

Informieren Sie sich hier rund um die Kontoführung bei rechtlicher Betreuung.

Übersicht

Betreuen und betreut werden – die rechtliche Betreuung

Betreuung nach dem Betreuungsrecht

Wer als Erwachsene oder Erwachsener keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt hat und seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, bekommt eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt.

Dies geschieht auf Ihren eigenen Wunsch hin, aber auch auf Anregung aus Ihrem Umfeld. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen, trifft nach sorgfältiger Prüfung das zuständige Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.

Nützliche Informationen zur Kontoführung bei rechtlicher Betreuung

Haben Sie ein Konto bei der Kreissparkasse Göppingen?

Hier können Sie sich zur Kontoführung bei rechtlicher Betreuung informieren.

Weitere Informationen


- Die Betreuungsbehörde des Landratsamts Göppingen berät Sie in allen Fragen zur rechtlichen Betreuung und hält weitere Informationen für Sie bereit.

- Auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie ein umfangreiches Informationsangebot.

Sie sind als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer bestellt?

Hier erfahren Sie mehr zur Anmeldung einer neuen Betreuung und der Kontoführung bei betreuten Kunden bei der Kreissparkasse Göppingen.

Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen

Seit 1998 gibt es den „Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen e. V.“ als Ansprechpartner bei Betreuungsthemen. Der gemeinnützige und unabhängige Verein hilft Ihnen mit Informationen oder einer Beratung weiter.

Ihr nächster Schritt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Gerne hilft Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater weiter.

Informationen

Ihre Konten bei der Kreissparkasse Göppingen

Das könnte Sie interessieren, wenn bei Ihnen eine rechtliche Betreuung angeordnet ist.

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen für eine Betreuung?

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 1814 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Als Ihr gesetzlicher Vertreter übernimmt Ihr Betreuer die Besorgung von finanziellen, persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten, sofern dies erforderlich ist. Das Betreuungsgericht kann eine Ihnen nahestehende Person als Betreuer auswählen, aber auch einen hauptberuflich tätigen Betreuer bestellen.

Wie erfährt die Kreissparkasse Göppingen von der rechtlichen Betreuung für mich?

Diese Information erhält die Kreissparkasse Göppingen vorwiegend direkt durch die Sie betreuende Person. Diese weist ihre Berechtigung uns gegenüber mit einem sogenannten Betreuerausweis nach.

Erledigt mein Betreuer oder meine Betreuerin nun die Bankgeschäfte für mich?
  • Bankgeschäfte fallen unter den Begriff Vermögenssorge. Ist Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin die Aufgabe der Vermögenssorge übertragen und dementsprechend im Betreuerausweis aufgeführt, kann diese Betreuungsperson nun auch Bankgeschäfte für Sie erledigen.
  • Sie können Ihre Bankgeschäfte wie gewohnt selbst erledigen, sofern das Betreuungsgericht hierfür nicht ausdrücklich die Zustimmung Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin fordert. 
Was ändert sich bei der Kontoführung meiner Konten?
  • Für bestimmte Geldgeschäfte benötigt Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin die Zustimmung des Betreuungsgerichts. Dies dient dem Schutz Ihres Vermögens.
  • Um einen Überblick zu bekommen, erhält in der Regel Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin die Kontoauszüge Ihrer Konten.
  • Gemeinschaftliche Konten können im Zweifel nicht mehr fortbestehen, da Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin nur Ihr alleiniges Vermögen verwalten darf.
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