Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben und Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bekommen Sie eine rechtliche Beutreuerin oder einen rechtlichen Betreuer.
Das geht so:
Sie können selbst darum bitten oder jemand aus Ihrem Umfeld schlägt es vor. Dann prüft das zuständige Gericht, ob und wie viel Unterstützung Sie brauchen. Das Gericht heißt Betreuungsgericht und gehört zum Amtsgericht.
Wichtige Informationen zur Kontoführung, wenn eine rechtliche Betreuung besteht.
Den Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen gibt es seit 1998. Der Verein ist unabhängig und gemeinnützig. Er hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung. Sie können dort Informationen bekommen oder sich beraten lassen.
Ihre Konten bei der Kreissparkasse Göppingen
Die wichtigsten Regeln für die rechtliche Betreuung stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den Paragrafen 1814 und den folgenden.
Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin ist Ihr gesetzlicher Vertreter. Er oder sie hilft Ihnen bei finanziellen, persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie das brauchen.
Das Gericht kann eine Ihnen bekannte Person als Betreuerin oder Betreuer aussuchen.
Das Gericht kann aber auch eine berufliche Betreuerin oder einen beruflichen Betreuer bestimmen.
Die Kreissparkasse Göppingen bekommt diese Information meistens direkt von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.
Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer zeigt der Kreissparkasse Göppingen einen Betreuerausweis. Mit diesem Ausweis kann sie oder er beweisen, dass sie oder er Sie rechtlich betreut.
Die Kreissparkasse Göppingen hat das Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ für eine familienbewusste systematische Personalpolitik mit Auszeichnung erhalten.
Die Kreissparkasse Göppingen ist Mitglied beim Unternehmensnetzwerk: "Erfolgfaktor Familie".
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