Wer als Erwachsene oder Erwachsener keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt hat und seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, bekommt eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt.
Dies geschieht auf Ihren eigenen Wunsch hin, aber auch auf Anregung aus Ihrem Umfeld. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen, trifft nach sorgfältiger Prüfung das zuständige Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.
Seit 1998 gibt es den „Betreuungsverein der Stiftung Altendank der Kreissparkasse Göppingen e. V.“ als Ansprechpartner bei Betreuungsthemen. Der gemeinnützige und unabhängige Verein hilft Ihnen mit Informationen oder einer Beratung weiter.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 1814 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Als Ihr gesetzlicher Vertreter übernimmt Ihr Betreuer die Besorgung von finanziellen, persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten, sofern dies erforderlich ist. Das Betreuungsgericht kann eine Ihnen nahestehende Person als Betreuer auswählen, aber auch einen hauptberuflich tätigen Betreuer bestellen.
Diese Information erhält die Kreissparkasse Göppingen vorwiegend direkt durch die Sie betreuende Person. Diese weist ihre Berechtigung uns gegenüber mit einem sogenannten Betreuerausweis nach.
Die Kreissparkasse Göppingen hat das Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ für eine familienbewusste systematische Personalpolitik mit Auszeichnung erhalten.