Wertpapiere sind einfach.
Wenn man den richtigen Berater hat
Entdecken Sie neue Anlagehorizonte. Ganz gleich, ob Einsteiger oder Profi: Bei Ihrer Sparkasse finden Sie Lösungen, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick:
Ihre Sparkasse bietet Ihnen noch viele weitere interessante Anlagemöglichkeiten. Welche, das verrät Ihnen Ihr Berater gerne persönlich.
Ihr Geld braucht Bewegung
Die DekaBank ist das zentrale Wertpapierhaus der Sparkassen und zählt zu den größten Wertpapierdienstleistern des Landes. Fest verankert in der Sparkassen-Finanzgruppe engagiert sie sich für die nachhaltige Vermögensbildung in Deutschland. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick:
Profitieren Sie vom technologischen Fortschritt und investieren Sie in aussichtsreiche Wachstumsbranchen – mit Deka Investments.
Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Berater die passende Anlagelösung zu Ihren Wünschen und Vorstellungen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe und Partner Ihrer Sparkasse.
Steuerdisclaimer: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Mai 2017.
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Quelle: Rechner Deka-ZukunftsPlan (Riester) unter www.deka.de Stand: Mai 2017
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60325 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier:
https://www.deka.de/privatkunden/muster-pib-deka-zukunftsplan