Viele Menschen haben ganz bestimmte Vorstellungen und Wünsche, wie mit ihrem Nachlass verfahren werden soll. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille tatsächlich erfüllt wird, kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Dieser handelt als Vertrauensperson der Erblasserin oder des Erblassers und kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses. Ganz so, wie es von der Erblasserin oder vom Erblasser zu Lebzeiten gewünscht wurde.
Mit der Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin ist eine professionelle und sorgfältige Abwicklung Ihres Nachlasses gewährleistet.
Testamentsvollstreckung durch die Kreissparkasse Göppingen – wenn Ihnen Kompetenz und Verlässlichkeit wichtig sind
Bei der Testamentsvollstreckung kümmert sich eine Person Ihres Vertrauens um Ihren Nachlass. Denn selbst wenn ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt ist, ist das noch keine Garantie, dass alles nach dem Wunsch der Erblasserin oder des Erblassers abgewickelt wird.
Es gibt oftmals viele und unterschiedliche Gründe, die für die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sprechen. Diese können zum Beispiel sein:
Ein Testamentsvollstrecker ist alleine den Vorgaben und Wünschen verpflichtet, die der Erblasser oder die Erblasserin im Testament oder Erbvertrag bestimmt hat. Hieraus ergeben sich die Aufgaben für den Testamentsvollstrecker. Nachfolgend eine Auswahl an Tätigkeiten, die ein Testamentsvollstrecker vornimmt:
Ein Testamentsvollstrecker handelt als Vertrauensperson des Erblasser oder der Erblasserin. Die Erben können ihm keine Weisungen erteilen. Er hat die Aufgabe, den Nachlass im Sinne des Erblasser oder der Erblasserin und letztlich für die Erben zu schützen bzw. zu verwalten.
Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel von Ihnen als Erblasserin oder Erblasser durch Testament oder Erbvertrag ernannt. Er kann aber auch vom Nachlassgericht oder durch einen von Ihnen ermächtigten Dritten bestimmt werden, wenn das Testament oder der Erbvertrag zur Person keine Angaben macht. Der Testamentsvollstrecker muss gegenüber dem Nachlassgericht die Annahme seines Amts bestätigen.
Die Vorteile der Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin:
Bitte beachten Sie:
Dieser Inhalt stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Informationen stellen wir Ihnen ausschließlich zu Ihrer ersten Orientierung zur Verfügung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Wir empfehlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Rechtsberatung einzuholen.
Die Kreissparkasse Göppingen hat das Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“ für eine familienbewusste systematische Personalpolitik mit Auszeichnung erhalten.