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Ein gutes Gefühl

Beratung für verschiedene Generationen
Alles für die Zukunft geregelt.

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Testamentsvollstreckung – ein Service der Kreissparkasse Göppingen. Wir unterstützen Sie persönlich bei der Umsetzung Ihres letzten Willens.

Übersicht

Nachlassplanung in Ihrem Sinne.

Mit dem Testamentsvollstrecker-Service der Kreissparkasse Göppingen.

Viele Menschen haben ganz bestimmte Vorstellungen und Wünsche, wie mit ihrem Nachlass verfahren werden soll. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille tatsächlich erfüllt wird, kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson zu bestimmen – den sogenannten Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstreckerin (eine Person, die für eine rechtmäßige und gewünschte Verteilung der Erbschaft sorgt). Diese Person handelt als Vertrauensperson der Erblasserin oder des Erblassers und kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses. Ganz so, wie es von der Erblasserin oder vom Erblasser zu Lebzeiten gewünscht wurde.

Mit der Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin ist eine professionelle und sorgfältige Abwicklung Ihres Nachlasses gewährleistet. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird und Ihre Angehörigen entlastet werden.

Ihre Werte sicher und vertrauensvoll weitergeben – an die nächste Generation

Testamentsvollstreckung durch die Kreissparkasse Göppingen – für eine kompetente und verlässliche Abwicklung Ihres Nachlasses

älteres Ehepaar kümmert sich um den Nachlass
  • Als ältester Finanzdienstleister im Landkreis sind wir dauerhaft für Sie da. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Erfüllung Ihrer letzten Wünsche.
  • Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses. Dabei handeln wir genau nach Ihren Vorgaben.
  • Unsere Mitarbeitenden sind speziell geschult und haben die notwendige Qualifikation und Erfahrung für die Nachlassabwicklung.
  • Wir verfügen über besonderes Fachwissen aus verschiedenen Bereichen. So können wir auch komplizierte Nachlässe für Sie abwickeln.
Ihr nächster Schritt

Unsere Beraterinnen und Berater für die Generationenplanung helfen Ihnen gerne.
Sie sprechen mit Ihnen über Ihre Wünsche und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

Informationen

Beruhigende Gewissheit

Mit dem Testamentsvollstrecker-Service der Kreissparkasse Göppingen

Bei der Testamentsvollstreckung sorgt eine Person Ihres Vertrauens dafür, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen geregelt wird. Auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ist dies allein noch keine Garantie dafür, dass alles wie gewünscht umgesetzt wird.

Warum sollte man eine Testamentsvollstreckerin oder einen Testamentsvollstrecker ernennen?

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum dies sinnvoll sein kann. Zum Beispiel:

  • Ihr Nachlass ist groß oder enthält besondere Dinge, wie Immobilien, Sammlungen, Wertpapiere oder Edelmetalle.
  • Es gibt mehrere Erbinnen und Erben und Sie möchten Streit vermeiden.
  • Die Erbinnen und Erben wohnen weit weg oder wissen nicht, wie man einen Nachlass abwickelt.
  • Ein Teil des Nachlasses soll für Kinder oder Jugendliche gesichert werden, bis sie erwachsen sind.
  •  Es gibt bestimmte Auflagen oder Wünsche, die Sie erfüllen lassen möchten.
  • Es gibt Immobilien, die verteilt oder erhalten werden sollen.
  • Es gibt niemanden, der sich um den Nachlass kümmern kann.
  • Ihr Nachlass soll an eine Stiftung weitergegeben werden.
Was macht ein Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin?

Ein Testamentsvollstrecker folgt den Wünschen, die im Testament oder Erbvertrag der verstorbenen Person festgelegt wurden. Daraus ergeben sich diese Aufgaben:

  • Verwaltung des Nachlasses und Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Erledigung aller notwendigen Behördengänge und Formalitäten
  • Bezahlen offener Rechnungen und Einziehen ausstehender Gelder
  • Abgabe der Erbschafts– und Einkommensteuererklärung
  • Verteilung des Nachlasses entsprechend der Vorgaben im Testament
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Organisation der Beerdigung und der letzten Ruhestätte
  • Planung der Grabpflege
  • Auflösung der Wohnung oder Verkauf von Immobilien

Der Testamentsvollstrecker ist eine Vertrauensperson des Verstorbenen. Erben können keine Anweisungen erteilen. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass so verwaltet und geschützt wird, wie es gewünscht wurde.

Wie wird ein Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin bestimmt?

Normalerweise legen Sie als Erblasserin oder Erblasser im Testament oder im Erbvertrag fest, wer die Aufgabe als Testamentsvollstrecker übernehmen soll. Wenn kein Name genannt ist, kann das Nachlassgericht eine Person bestimmen. Auch eine dritte Person, die von Ihnen beauftragt wurde, kann eine Testamentsvollstreckerin oder einen Testamentsvollstrecker auswählen. Die Person, die diese Aufgabe bekommt, muss dem Nachlassgericht mitteilen, dass sie das Amt annimmt.

Warum sollten Sie die Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin wählen?

Die Vorteile, wenn die Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin eingesetzt wird:

  • Wir bleiben neutral und behandeln alle Erbinnen, Erben und Vermächtnisnehmer fair.
  • Wir kümmern uns um die gesamte Nachlassabwicklung – auch, wenn die Erben weit weg wohnen.
  • Unser Team hat viel Erfahrung und kennt sich im Umgang mit Geldangelegenheiten sehr gut aus.
  • Wir setzen Ihren letzten Willen durch und lassen uns dabei nicht von Widerständen aufhalten.
  • Als älteste Firma für Finanzdienstleistungen im Landkreis sorgen wir dauerhaft und zuverlässig dafür, dass Ihr letzter Wunsch erfüllt wird.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besonders geschult und führen Ihre Wünsche ordentlich und schnell aus.
  • Bei schwierigen Nachlässen haben wir das nötige Wissen aus verschiedenen Fachbereichen in unserem Haus.
Wie wird die Kreissparkasse Göppingen Ihre Testamentsvollstreckerin?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Generationenberatung.
  • In einem persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation und Ihre Wünsche, wie Sie Ihren Nachlass regeln möchten.
  • Wenn nötig, holen wir weitere Fachleute dazu, zum Beispiel Ihre Steuer– oder Rechtsberatung.
  • Ein Notar oder eine Rechtsanwältin erstellt Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag.
  • Im Testament bestimmen Sie, dass die Kreissparkasse Göppingen Ihre Testamentsvollstreckerin werden soll.
  • Wir besprechen mit Ihnen alle Rechte, Pflichten und die Vergütung in einem Vertrag.
  • Damit sind alle wichtigen Schritte erledigt und die Kreissparkasse Göppingen steht als Testamentsvollstreckerin fest.
  • Auch nach der Beratung können Sie sich jederzeit an unsere Generationenberatung wenden.

Wichtiger Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite sind keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Sie dienen nur zur ersten Orientierung.
Bitte treffen Sie keine finanziellen oder rechtlichen Entscheidungen nur auf Basis dieser Inhalte.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Rechtsberatung unterstützen.

Ihr nächster Schritt

Unsere Generationenberater und Generationenberaterinnen helfen Ihnen bei Ihrer Planung.
Zusammen mit Ihnen entwickeln wir eine passende Lösung.

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Die Kreissparkasse Göppingen hat eine Auszeichnung bekommen. Sie ist jetzt ein "familienbewusstes Unternehmen". Das bedeutet: die Kreissparkasse Göppingen achtet besonders auf die Bedürfnisse von Familien bei der Arbeit.

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