Nachlassplanung in Ihrem Sinne.
Viele Menschen haben ganz bestimmte Vorstellungen und Wünsche, wie mit ihrem Nachlass verfahren werden soll. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille tatsächlich erfüllt wird, kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson zu bestimmen – den sogenannten Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstreckerin (eine Person, die für eine rechtmäßige und gewünschte Verteilung der Erbschaft sorgt). Diese Person handelt als Vertrauensperson der Erblasserin oder des Erblassers und kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses. Ganz so, wie es von der Erblasserin oder vom Erblasser zu Lebzeiten gewünscht wurde.
Mit der Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin ist eine professionelle und sorgfältige Abwicklung Ihres Nachlasses gewährleistet. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird und Ihre Angehörigen entlastet werden.
Ihre Werte sicher und vertrauensvoll weitergeben – an die nächste Generation
Testamentsvollstreckung durch die Kreissparkasse Göppingen – für eine kompetente und verlässliche Abwicklung Ihres Nachlasses
Bei der Testamentsvollstreckung sorgt eine Person Ihres Vertrauens dafür, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen geregelt wird. Auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, ist dies allein noch keine Garantie dafür, dass alles wie gewünscht umgesetzt wird.
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum dies sinnvoll sein kann. Zum Beispiel:
Ein Testamentsvollstrecker folgt den Wünschen, die im Testament oder Erbvertrag der verstorbenen Person festgelegt wurden. Daraus ergeben sich diese Aufgaben:
Der Testamentsvollstrecker ist eine Vertrauensperson des Verstorbenen. Erben können keine Anweisungen erteilen. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass so verwaltet und geschützt wird, wie es gewünscht wurde.
Normalerweise legen Sie als Erblasserin oder Erblasser im Testament oder im Erbvertrag fest, wer die Aufgabe als Testamentsvollstrecker übernehmen soll. Wenn kein Name genannt ist, kann das Nachlassgericht eine Person bestimmen. Auch eine dritte Person, die von Ihnen beauftragt wurde, kann eine Testamentsvollstreckerin oder einen Testamentsvollstrecker auswählen. Die Person, die diese Aufgabe bekommt, muss dem Nachlassgericht mitteilen, dass sie das Amt annimmt.
Die Vorteile, wenn die Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin eingesetzt wird:
Wichtiger Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite sind keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Sie dienen nur zur ersten Orientierung.
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Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Rechtsberatung unterstützen.
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