Allgemeine Informationen
Die Betreuung eines Menschen bei Geldangelegenheiten erfordert Vertrauen und ist oft anspruchsvoll. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Aufgaben als Betreuerin oder Betreuer leichter zu erledigen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Aufgaben als Betreuerin oder Betreuer gut zu erfüllen. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: generationenberatung@ksk-gp.de .
Häufig gestellte Fragen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Ja, bitte bringen Sie die Unterlagen im Original zur Kreissparkasse.
Sie können sich auch online oder per Post-Ident ausweisen.
Unter www.ksk-gp.de/online-identitaet starten Sie die Online-Prüfung.
Wenn Sie nicht in unserem Geschäftsgebiet wohnen, können Sie Unterlagen bei Ihrer Hausbank, der Stadt, dem Betreuungsgericht oder der Betreuungsbehörde vorlegen. Diese Stelle bestätigt: „Original hat vorgelegen am …“. Danach senden Sie uns die Unterlagen per Post.
Fragen zur Kontoführung für betreute Personen
Nutzen Sie für das Online-Banking am besten das pushTAN-Verfahren. Dafür brauchen Sie die S-pushTAN-App, die Sie kostenlos im App-Store oder Play-Store herunterladen können.
Mehr Informationen dazu, finden Sie unter: www.ksk-gp.de/online-banking.
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht für Erwachsene angeordnet, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Die Betreuung soll betroffenen Personen helfen – sie schränkt nur dann ein, wenn jemand geschäftsunfähig ist oder das Gericht eine Zustimmungspflicht festlegt.
Das Gericht entscheidet, was die betreute Person noch selbst regeln darf und wobei sie Unterstützung braucht.
Ihren Aufgabenbereich finden Sie im Gerichtsbeschluss oder im Betreuerausweis.
Für Bankgeschäfte ist der Bereich „Vermögenssorge“ im Betreuerausweis wichtig.
Falls dieser Bereich nicht im Ausweis steht, dürfen Sie keine Bankgeschäfte für die betreute Person erledigen.
Auch mit Betreuung darf die Person ihre Angelegenheiten meist selbst regeln. Die Betreuung hilft nur – sie bedeutet nicht, dass die Person automatisch geschäftsunfähig ist.
Nur wenn das Gericht dies bestimmt, braucht die betreute Person für bestimmte Dinge die Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers.
Wenn das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt für Geldangelegenheiten anordnet, braucht die betreute Person die Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers – zum Beispiel, um Geld abzuheben oder Verträge abzuschließen.
Manche Betreuer brauchen für bestimmte Aufgaben die Zustimmung vom Gericht. Andere Betreuer sind davon befreit.
Befreit sind zum Beispiel: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Lebenspartner, Betreuungsvereine, Behörden.
Nicht befreit sind zum Beispiel: Berufsbetreuer.
Fragen zur Beendigung einer rechtlichen Betreuung
Die Betreuung endet, wenn
Stirbt die Betreuerin oder der Betreuer, endet die Betreuung nicht. Dann bestimmt das Gericht eine neue Betreuungsperson.
Eine Betreuung dauert nur so lange, wie sie wirklich nötig ist. Die betreute Person und der Betreuer oder die Betreuerin können dem Gericht mitteilen, wenn sich etwas ändert.
Das Gericht prüft regelmäßig, ob die Betreuung noch gebraucht wird. Es kann auch eine Betreuung mit festem Enddatum anordnen.
Wenn die betreute Person stirbt, endet die Betreuung sofort.
Ab diesem Zeitpunkt darf der Betreuer oder die Betreuerin keine Entscheidungen mehr treffen. Die Rechte gehen dann auf die Erben über.
Besondere Regeln rund um das Geld und das Vermögen der betreuten Person
Der Betreuer oder die Betreuerin muss das Geld der betreuten Person gut und sicher verwalten. Das Geld darf nicht für eigene Zwecke genutzt werden.
Ja. Wenn Sie für Geldangelegenheiten verantwortlich sind, müssen Sie ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person anlegen.
Die nötigen Formulare erhalten Sie bei der Kreissparkasse Göppingen. Bitte beachten Sie: Dafür können Kosten entstehen. Diese stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Geld, das die betreute Person nicht sofort braucht, muss sicher angelegt werden.Das nennt man mündelsichere Anlage.
Für eine Geldanlage brauchen Sie die Zustimmung des Gerichts. Für befreite Betreuer oder Betreuerinnen gelten Ausnahmen.
Bitte informieren Sie die Kreissparkasse Göppingen sofort, wenn sich etwas an der Betreuung ändert.
Das gilt zum Beispiel für:
An welche Adresse kann ich Unterlagen senden?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
| generationenberatung@ksk-gp.de | |
| Adresse | Kreissparkasse Göppingen Kompetenz-Center Generationenberatung -Rechtliche Betreuung- Marktstr. 2 73033 Göppingen |
Die Kreissparkasse Göppingen hat eine Auszeichnung bekommen. Sie ist jetzt ein "familienbewusstes Unternehmen". Das bedeutet: die Kreissparkasse Göppingen achtet besonders auf die Bedürfnisse von Familien bei der Arbeit.
Die Kreissparkasse Göppingen gehört zum Netzwerk "Erfolgsfaktor Familie". In diesem Netzwerk unterstützen sich Unternehmen, damit Arbeit und Familie besser zusammenpassen.
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