Mit Vollmachten und Verfügungen vorsorgen
So stellen Sie sicher, dass immer in Ihrem Sinne gehandelt wird – egal ob es um finanzielle, rechtliche oder gesundheitliche Angelegenheiten geht.
… dass selbst Ihre nächsten Angehörigen nicht automatisch für Sie entscheiden oder auf Ihre Konten zugreifen dürfen?
Mit Vollmachten und Verfügungen können Sie rechtzeitig festlegen, wer in solchen Fällen für Sie handeln darf.
Informieren Sie sich über verschiedene Vorsorgeinstrumente.
Welche Vollmachten gibt es? Wir erklären Ihnen die beiden wichtigsten Vollmachten.
Geld ist Vertrauenssache. Mit einer Kontovollmacht sorgen Sie dafür, dass eine von Ihnen ausgewählte Person im Notfall für Sie handeln kann.
Man weiß nie, was passiert. Mit einer General– und Vorsorgevollmacht sorgen Sie umfassend vor.
So kann eine Vertrauensperson in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie handeln.
Verfügungen
Welche Verfügungen gibt es? Wir stellen Ihnen die beiden wichtigsten Verfügungen vor.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Notfall medizinisch behandelt werden möchten.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Es ist gut, wichtige Dinge rechtzeitig und schriftlich zu regeln.
Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten. Zu den wichtigsten Optionen finden Sie bei uns weitere Informationen.
Mit einer Kontovollmacht erlauben Sie einer oder mehreren vertrauten Personen, über Ihr ausgewähltes Konto zu verfügen.
Es kann Situationen geben, in denen Sie sich nicht selbst um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern können – zum Beispiel bei längerer Abwesenheit (wie Urlaub), Krankheit oder nach einem Unfall.
Mit einer Kontovollmacht kann eine Vertrauensperson in solchen Fällen wichtige Bankgeschäfte für Sie erledigen.
Die Kontovollmacht wird auf dem dafür vorgesehenen Formular der Kreissparkasse Göppingen eingerichtet. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben aufgenommen werden und die Vollmacht anerkannt werden kann.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin. Sie als Kontoinhaber oder Kontoinhaberin und die bevollmächtigte Person müssen persönlich zur Beratung erscheinen. Beide benötigen einen gültigen Lichtbildausweis.
Eine Kontovollmacht gilt ab dem Moment, in dem sie erteilt wird. Wählen Sie daher eine Person, der Sie vollkommen vertrauen – zum Beispiel ein nahes Familienmitglied.
Sie können die Kontovollmacht jederzeit widerrufen.
Sie können eine Kontovollmacht für ein einzelnes Konto erteilen.
Als umfassende Lösung gibt es die „Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht“ der Kreissparkasse Göppingen. Diese Vollmacht gilt für alle Ihre bestehenden und zukünftigen Konten und Depots.
Der genaue Umfang einer Kontovollmacht ergibt sich immer aus dem jeweiligen Formular der Kreissparkasse.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Fragen der Vermögenssorge und der persönlichen Angelegenheiten für Sie handeln darf. Das kann eine einzelne Vertrauensperson sein – es ist aber auch möglich, mehrere Personen einzusetzen.
Durch eine solche Vollmacht vermeiden Sie, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuungsgericht für Sie eine rechtliche Betreuung anordnet.
Eine General- und Vorsorgevollmacht sollte von einem Notar oder einer Notarin erstellt und notariell beurkundet werden. So ist sichergestellt, dass die Vollmacht rechtlich wirksam ist und keine Zweifel an ihrer Echtheit und Gültigkeit bestehen. Bei selbst verfassten Vollmachten oder Vorlagen kann es im Ernstfall Probleme geben.
Weil es sich um eine weitreichende und umfassende Vollmacht handelt, ist eine notarielle Beratung sinnvoll. So kann der Inhalt der Vollmacht individuell auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt werden.
Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann für Sie handeln, sobald sie der Kreissparkasse Göppingen die sogenannte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Original vorlegt.
In der Regel ist diese Ausfertigung auf den Namen der bevollmächtigten Person ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Für jeden Geschäftsvorfall muss die Original-Ausfertigung erneut vorgelegt werden.
Wichtig: In der Urkunde muss ausdrücklich geregelt sein, dass die Vollmacht auch die Vermögenssorge umfasst, also die Vertretung bei Banken.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Fall einer erforderlichen Betreuung für Sie handeln soll. Sie können auch festlegen, wer Sie auf keinen Fall betreuen darf.
Wenn volljährige Personen nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können und keine Vorsorge getroffen haben, bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Ohne Betreuungsverfügung kann dies auch eine Ihnen unbekannte Person sein.
Wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, ist eine Betreuungsverfügung in der Regel nicht notwendig.
Weitere Informationen und ein Musterformular für eine Betreuungsverfügung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Voraus, wen Sie sich als gerichtlich bestellte Betreuerin oder Betreuer wünschen. Sie können darin auch festlegen, wer Sie keinesfalls betreuen soll.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, inhaltliche Wünsche vorzugeben – zum Beispiel, ob Sie im Pflegefall lieber zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten.
Es ist sinnvoll, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu überprüfen, damit sie immer Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Bei Bedarf können Sie Ihre Verfügung jederzeit ändern.
Eine Betreuungsverfügung wird erst wirksam, wenn das Betreuungsgericht feststellt, dass für Sie eine rechtliche Betreuung notwendig ist. In diesem Fall sollte bekannt sein, dass Sie eine Betreuungsverfügung verfasst haben.
Deshalb ist es wichtig, die Betreuungsverfügung so aufzubewahren, dass sie im Ernstfall von Ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen gefunden werden kann.
Eine praktische Lösung bietet hier die Dokumentenverwahrung mit Notfallkarte der Kreissparkasse Göppingen.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung treffen Sie vorsorglich Entscheidungen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. Sie legen darin fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.
Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille zu medizinischen Maßnahmen beachtet wird, auch wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können. Dadurch entlasten Sie Ihre Angehörigen, da diese in einer Notfallsituation keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen müssen.
Es ist außerdem sinnvoll, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann dann Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen gegenüber Ärztinnen, Ärzten und dem Pflegepersonal vertreten und durchsetzen.
Anregungen und Formulierungshilfen für Ihre persönliche Patientenverfügung finden Sie beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz.
Bei der Erstellung sollten Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sowie gegebenenfalls von einem Rechtsbeistand beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass die Verfügung zu Ihren individuellen Vorstellungen und Ihrer Lebenssituation passt.
Damit Ihre Patientenverfügung im Notfall gefunden wird, sollten Sie Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin eine Kopie aushändigen. Informieren Sie zudem Ihre nächsten Angehörigen darüber, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben und wo Sie das Dokument aufbewahren.
Eine praktische Möglichkeit bietet die Dokumentenverwahrung mit Notfallkarte der Kreissparkasse Göppingen.
Wichtiger Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite sind keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Sie dienen nur zur ersten Orientierung. Bitte treffen Sie keine finanziellen oder rechtlichen Entscheidungen nur auf Basis dieser Inhalte. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Rechtsberatung unterstützen.
Informieren Sie sich hier über die „Dokumentenverwahrung mit Notfallkarte“.
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