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Generationenberatung

Ein gutes Gefühl

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Alles geklärt, was morgen bleiben soll!

Testamentsvollstreckung – ein Service
der Kreissparkasse Göppingen.

Übersicht

Nachlassplanung in Ihrem Sinne.

Mit dem Testamentsvollstrecker-Service der Kreissparkasse Göppingen.

Viele Menschen haben ganz bestimmte Vorstellungen und Wünsche, wie mit ihrem Nachlass verfahren werden soll. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille tatsächlich erfüllt wird, kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Dieser handelt als Vertrauensperson der Erblasserin oder des Erblassers und kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses. Ganz so, wie es von der Erblasserin oder vom Erblasser zu Lebzeiten gewünscht wurde. 

Mit der Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin ist eine professionelle und sorgfältige Abwicklung Ihres Nachlasses gewährleistet.

Werte vertrauensvoll übertragen – von Generation zu Generation

 Testamentsvollstreckung durch die Kreissparkasse Göppingen – wenn Ihnen Kompetenz und Verlässlichkeit wichtig sind

  • Als ältester Finanzdienstleister im Landkreis kümmern wir uns beständig und nachhaltig um Sie und erfüllen Ihre letzten Wünsche.
  • Die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses führen wir in Ihrem Sinne aus.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besonders geschult und verfügen über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung auf diesem Gebiet.
  • Wir haben in unserem Haus das Spezialwissen aus unterschiedlichen Fachbereichen, um auch komplexe Nachlässe abzuwickeln.
Ihr nächster Schritt

Unsere Generationenberater und -beraterinnen unterstützen Sie gerne bei Ihren persönlichen Planungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Konzept.

Informationen

Beruhigende Gewissheit 

Mit dem Testamentsvollstrecker-Service der Kreissparkasse Göppingen

Bei der Testamentsvollstreckung kümmert sich eine Person Ihres Vertrauens um Ihren Nachlass. Denn selbst wenn ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt ist, ist das noch keine Garantie, dass alles nach dem Wunsch der Erblasserin oder des Erblassers abgewickelt wird.

Warum einen Testamentsvollstrecker ernennen?

Es gibt oftmals viele und unterschiedliche Gründe, die für die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sprechen. Diese können zum Beispiel sein:

  • Der Nachlass ist umfangreich oder komplex und die Abwicklung daher aufwendig, zum Beispiel weil Immobilien, eine Sammlung, Wertpapiere oder Edelmetalle vorhanden sind.
  • Es gibt mehrere Erben – Sie wollen Streit zwischen ihnen vermeiden.
  • Die Erben wohnen weit entfernt oder verfügen nicht über die erforderliche Fachkenntnis.
  • Der Nachlass ist bis zur Volljährigkeit eines Erben zu sichern.
  • Auflagen oder Vermächtnisse sollen erfüllt werden.
  • Immobilienvermögen ist vorhanden, das verteilt oder erhalten werden soll.
  • Es gibt niemanden, der sich um den Nachlass kümmern kann.
  • Ihr Nachlass soll an eine Stiftung übertragen werden.
Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

Ein Testamentsvollstrecker ist alleine den Vorgaben und Wünschen verpflichtet, die der Erblasser oder die Erblasserin im Testament oder Erbvertrag bestimmt hat. Hieraus ergeben sich die Aufgaben für den Testamentsvollstrecker. Nachfolgend eine Auswahl an Tätigkeiten, die ein Testamentsvollstrecker vornimmt:

  • Die Verwaltung des Nachlasses und die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.
  • Die Erledigung aller notwendigen Behördengänge und Formalitäten.
  • Die Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen und die Einziehung von Forderungen.
  • Die Abgabe der Erbschafts- und Einkommensteuererklärung.
  • Die Verteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Erblassers oder der Erblasserin und die Sicherstellung, dass Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt bzw. eingehalten werden.
  • Die Gestaltung einer Beerdigung und der letzten Ruhestätte.
  • Die Organisation einer professionellen Grabpflege.
  • Die Wohnungsauflösung bzw. der Verkauf der Immobilie.

Ein Testamentsvollstrecker handelt als Vertrauensperson des Erblasser oder der Erblasserin. Die Erben können ihm keine Weisungen erteilen. Er hat die Aufgabe, den Nachlass im Sinne des Erblasser oder der Erblasserin und letztlich für die Erben zu schützen bzw. zu verwalten.

Wie bestimmen Sie einen Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel von Ihnen als Erblasserin oder Erblasser durch Testament oder Erbvertrag ernannt. Er kann aber auch vom Nachlassgericht oder durch einen von Ihnen ermächtigten Dritten bestimmt werden, wenn das Testament oder der Erbvertrag zur Person keine Angaben macht. Der Testamentsvollstrecker muss gegenüber dem Nachlassgericht die Annahme seines Amts bestätigen.

Warum die Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin einsetzen?

Die Vorteile der Kreissparkasse Göppingen als Testamentsvollstreckerin:

  • Wir verhalten uns neutral gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern.
  • Eine umfassende Nachlassabwicklung vor Ort, insbesondere auch für Erben, die weit entfernt wohnen, wird garantiert.
  • Wir verfügen über umfassende Qualifikationen und kaufmännische Kenntnisse.
  • Widerständen bei der Umsetzung Ihres Willens treten wir mit der nötigen Stärke entgegen.
  • Als das älteste Finanzdienstleistungsinstitut im Landkreis kümmern wir uns beständig und nachhaltig um Ihren letzten Wunsch.
  • Erfahrene und besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Ihre testamentarischen Verfügungen korrekt und zeitnah aus.
  • In unserem Haus verfügen wir bei komplexen Nachlässen über das nötige Spezialwissen in unterschiedlichen Fachbereichen.
Wie wird die Kreissparkasse Göppingen zu Ihrer Testamentsvollstreckerin?
  • Sie vereinbaren mit unserer Generationenberatung einen persönlichen Beratungstermin.
  • Im gemeinsamen Beratungsgespräch mit Ihnen analysieren unsere Generationenberater und -beraterinnen Ihre persönliche und finanzielle Situation und ermitteln Ihre Ziele und Wünsche, wie Sie Ihren Nachlass gestalten wollen.
  • In der Beratung ziehen wir bei Bedarf externe Fachleute hinzu, z. B. Ihre Steuer- oder Rechtsberatung.
  • Ein Notar oder eine Rechtsanwältin entwirft Ihr Testament (oder Ihren Erbvertrag). Im Testament ordnen Sie die Testamentsvollstreckung an und ernennen die Kreissparkasse Göppingen zu Ihrer Testamentsvollstreckerin.
  • Unsere und Ihre Pflichten sowie die Vergütung der Testamentsvollstreckung regeln wir mit Ihnen in unserem Haus in einem Testamentsvollstreckungsvertrag.
  • Damit sind alle erforderlichen Formalitäten erledigt – die Testamentsvollstreckung ist somit von Ihnen angeordnet.
  • Auch in der Folgezeit stehen Ihnen unsere Generationenberater und -beraterinnen immer mit Rat und Tat zur Seite und bleiben mit Ihnen im Austausch.

Bitte beachten Sie:
Dieser Inhalt stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Informationen stellen wir Ihnen ausschließlich zu Ihrer ersten Orientierung zur Verfügung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Wir empfehlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Rechtsberatung einzuholen.

Ihr nächster Schritt

Unsere Generationenberater und -beraterinnen unterstützen Sie gerne bei Ihren persönlichen Planungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Konzept.

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